Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kampfsport-Schule Neufahrn
1. Mitgliedschaft
Der Vertrag zwischen der Kampfsportschule Neufahrn, Bahnhofstraße 23A, 85375 Neufahrn b. Freising („KSS") und dem Schüler (bzw. bei Minderjährigkeit seines gesetzlichen Vertreters, regelmäßig Vater und/oder Mutter) („Mitglied") kommt durch die beiderseitige Unterschrift des Vertrages zustande. Die angekreuzte Dauer, sechs, zwölf bzw. achtzehn Monate („Grundlaufzeit"), ist verbindlich und eine Kündigung ohne wichtigen Grund ausgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich stillschweigend auf unbestimmte Zeit („Verlängerungsperiode"), wenn er nicht von der KSS bzw. dem Mitglied mit einer Frist von einem Monat zum Ablauf der Grundlaufzeit schriftlich (Brief, Fax) gekündigt wird. Während der Verlängerungsperiode kann der Vertrag jederzeit von der KSS bzw. dem Mitglied mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Eine Kündigung per E-Mail, SMS, WhatsApp o. Ä., mündlich bzw. fernmündlich ist ausgeschlossen.
2. Anmeldegebühr und Mitgliedsbeitrag
Die vereinbarte Anmeldegebühr wird für jedes Mitglied einmalig mit Vertragsabschluss fällig. Das Mitglied verpflichtet sich zur Zahlung der Lehrhonorare („Mitgliedsbeitrag") während der gesamten Vertragslaufzeit. Eine (teilweise) Nichtteilnahme am Unterricht durch das Mitglied berechtigt nicht zur Kürzung, Minderung oder Rückforderung des Mitgliedsbeitrags. Der Mitgliedsbeitrag ist im Voraus für den gesamten folgenden Monat spätestens am Tag vor Beginn eines Monats fällig und durch Teilnahme am SEPA-Einzugsverfahren zu entrichten. Der Kontoinhaber des SEPA-Lastschriftmandates hat Sorge dafür zu tragen, dass das benannte Bankkonto zum Einzugszeitpunkt gedeckt ist. Bei einer Rücklastschrift und daraus resultierender Mahnungen wird eine Mahngebühr pro Mahnschreiben in Höhe von 2,50 € fällig zzgl. etwaiger Rücklastschriftgebühren.
Befindet sich das Mitglied im Zahlungsverzug mit einem Gesamtbetrag, der zwei Monatsbeiträgen entspricht, so ist die KSS berechtigt, den Vertrag zu kündigen, bzw. sämtliche Entgelte bis zum Ende der Vertragslaufzeit sofort fällig zu stellen und/oder Schadenersatz nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zu fordern. Das Gleiche gilt entsprechend im Falle einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund seitens der KSS. Mahn-, Verzugskosten und Kosten einer zweckbestimmten Rechtsverfolgung werden dem Mitglied in Rechnung gestellt. Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher offener Beträge ist das Mitglied nicht mehr berechtigt, die Räume der KSS zu betreten, am Unterricht teilzunehmen bzw. sonstige Mitgliedsrechte wahrzunehmen.
3. Punktekarten
Punktekarten berechtigen das Mitglied zur Teilnahme am Unterricht an bestimmten Tagen. Pro Punkt kann das Mitglied an einem Tag dem Unterricht der KSS beiwohnen. Vor der Teilnahme am Unterricht streicht die KSS einen Punkt. Punktekarten mit 5 Punkten sind 3 Monate, Punktekarten mit 10 Punkten 6 Monate gültig. Nach Ablauf des Gültigkeitsdatums auf der Punktekarte hat das Mitglied keinen Anspruch auf Teilnahme am Unterricht mehr.
4. Teilnahme am Unterricht
Das Mitglied ist während der Vertragsdauer zur Teilnahme an den gewählten Kursen, Karate, Kickboxen, Lil Dragon, Kendo bzw. Krav Maga („Unterricht"), in den Räumen der KSS sowie zur Nutzung der dazugehörigen Trainingseinrichtungen berechtigt. Nach Absprache mit der KSS sind Kurse hinzu- bzw. abbuchbar. Zur Teilnahme an speziellen Veranstaltungen (Seminare, Workshops, etc.) ist das Mitglied nur nach Absprache mit der KSS bzw. Entrichtung eines gesonderten Beitrags/Entgelts berechtigt. Den Anweisungen des Lehrpersonals („Sensei") ist während des Unterrichts stets Folge zu leisten.
Das Mitglied hat die Räume und alle Trainingsgegenstände der KSS pfleglich und fachgerecht zu behandeln sowie jeglichen Schaden sofort anzuzeigen. Das Mitglied haftet für alle Schäden, die durch dessen unsachgemäße Benutzung entstehen.
5. Hausordnung
Der/Die Schüler/in hat sich an die ausgehängte Hausordnung der KSS zu halten. Die KSS übernimmt keine Haftung für den Verlust von Wertgegenständen bzw. Unfälle außerhalb der gesetzlichen Bestimmungen. Bei wiederholter Nichtbeachtung der ausgehängten Hausordnung trotz erfolgter Abmahnungen ist die KSS zur Erteilung eines Hausverbots sowie zur fristlosen Kündigung dieses Vertrages berechtigt. Insbesondere bei beleidigendem bzw. grob unsportlichem Verhalten (sportspezifisches Regelwerk) und bei Gefährdung anderer Mitglieder ist die KSS berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und bis zum Ende der Laufzeit fällige Beiträge sofort einzufordern. Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt daneben bestehen.
6. Stundenplan- und Preisänderungen
Die KSS behält sich vor, die Öffnungszeiten und das Kursangebot („Stundenplan") in zumutbarer Weise zu ändern und (Teil-)Bereiche wegen Reparatur-/Wartungsarbeiten, Krankheiten oder sonstigen betrieblichen Gründen zu sperren. Die Räume der KSS bleiben an gesetzlichen Feiertagen geschlossen. In den vorgenannten Fällen hat das Mitglied keinen Anspruch auf Beitragsermäßigung, -kürzung bzw. -rückerstattung. Sollte in einem regelmäßigen Unterrichtsblock nur ein Mitglied anwesend sein, behält sich die KSS vor, den spezifischen Unterrichtsblock ad hoc ausfallen zu lassen.
Die KSS wird Preiserhöhungen drei Monate im Voraus ankündigen. Das Mitglied hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit Eintritt der Preiserhöhung. Eine Erhöhung der gesetzlichen Umsatzsteuer wird direkt an das Mitglied weitergereicht und berechtigt dieses nicht zur Ausübung des Sonderkündigungsrechts.
7. Ruhezeit
Der Vertrag kann während der Grundlaufzeit bei wichtigem, nachgewiesenem Grund (ärztliches Attest/Bescheinigung o. Ä.) im Einzelfall mit Zustimmung der KSS für eine im Vorfeld festzulegende Dauer ruhend gestellt werden. Dabei verkürzt ein solcher Ruhezeitraum die Grundlaufzeit sowie die geschuldeten Mitgliedsbeiträge nicht. Die vertraglich vereinbarte Grundlaufzeit, Kündigungsfrist und ordentliche Kündigungsmöglichkeit verschieben sich um den Zeitraum der Ruhezeit und werden an die ursprüngliche Grundlaufzeit angehängt. Davon unberührt bleibt ein schriftlich (Brief, Fax) zu erklärendes außerordentliches Kündigungsrecht. Eine Ruhezeit kann ausschließlich in vollen Monaten erfolgen und beträgt mindestens einen Monat.
8. Umzug
Zieht das Mitglied an einen neuen Wohnort, welcher mehr als 40 km von der KSS entfernt ist, besteht für das Mitglied gegen Nachweis (neuer Mietvertrag, Bescheinigung der Ab- und Anmeldung vom/am Wohnort) ein Sonderkündigungsrecht während der Grundlaufzeit. Das Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende während der Grundlaufzeit ausgeübt werden. Die bis zum Kündigungszeitpunkt fälligen Mitgliedsbeiträge sind weiterhin zu entrichten.
Zieht die KSS in andere Räumlichkeiten, sodass das Mitglied von seinem Wohnort eine Entfernung von mehr als 20 km auf sich nehmen müsste, so kann das Mitglied den Vertrag außerordentlich kündigen. Bei einer Unterbrechung des Betriebs der KSS von bis zu vier Wochen ruht der Vertrag um die Dauer der Unterbrechung.
9. Film- und Fotoaufnahmen
Das Mitglied willigt ausdrücklich ein, dass Film- und Fotoaufnahmen durch die KSS ohne Vergütungsanspruch verbreitet und veröffentlicht werden dürfen, sowohl für Pressezwecke als auch auf eigenen und fremden Internetseiten. Die Aufnahmen werden ausschließlich im Rahmen der KSS veröffentlicht, ohne Beschränkung des räumlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs, auch zu Zwecken der eigenen Werbung. Die Mitglieder der KSS bzw. ihre gesetzlichen Vertreter erklären sich mit der Bearbeitung und dem Retuschieren der Bild- und Videoaufnahmen einverstanden (soweit hierdurch das Persönlichkeitsrecht der Mitglieder nicht verletzt wird), verzichten auf Namensnennung, sind jedoch mit der Nennung des Namens in Verbindung mit den Bildnissen einverstanden.
10. Strafbarkeit, Gesetzestreue
Der/Die Schüler/in wird darauf hingewiesen, dass die missbräuchliche Anwendung der erlernten Techniken strafbar sein kann. Insbesondere hat er/sie selbst Sorge dafür zu tragen, sich stets im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu bewegen (vor allem § 32 StGB, Notwehr) bzw. jeglichen gewaltsamen Konflikt zu meiden.
11. Datenschutz
Der/Die Schüler/in ist mit der Speicherung und Übertragung seiner personenbezogenen Daten durch die Kampfsport-Schule Neufahrn einverstanden. Die KSS weist auf ihre Datenschutzerklärung hin. Sämtliche personenbezogenen Daten werden zur Vertragsdurchführung im erforderlichen Umfang verarbeitet und werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, es bestünde eine gesetzliche Grundlage (BDSG, DSGVO) hierfür, die die KSS zur Weitergabe verpflichtet (z. B. Behörden).
12. Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere dieser Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt das die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Für diesen Fall wird die Bestimmung durch eine Regelung ersetzt, die dem ursprünglich gewollten Zweck der Parteien wirtschaftlich und sinngemäß am nächsten kommt und mit den übrigen Bestimmungen dieses Vertrages vereinbar ist.
13. Schlussbestimmungen
Ein Wechsel des Wohnorts sowie eine Änderung der Bankverbindung muss der KSS unverzüglich angezeigt werden. Erfüllungsort sind die Räume der KSS. Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Freising, soweit dies nach dem Gesetz zulässig ist. Jede Nebenabsprache bedarf der Schriftform, dies gilt auch für die vorliegende Klausel.